Kompetent. Effizient.
Schnell.
Durch qualifizierte Ausbildung, langjährige Erfahrung und gezielte Weiterbildungen gewährleisten wir Ihnen eine kompetente Schadensbearbeitung. Wir analysieren Schäden zeitnah, ergreifen umgehend schadensmindernde Maßnahmen und gewährleisten so eine zügige Abwicklung.
Unsere
Stärken
Architekten sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung im Bauwesen in der Lage, komplexe Schadensursachen zu verstehen und das nötige Detailwissen richtig anzuwenden. Als Sachverständige agieren sie als Generalisten im Bauwesen, die auch umfangreiche und technisch komplexe Fragen bearbeiten können. Sie bieten präventive bautechnische Beratung, begleiten Bauprojekte zur Qualitätssicherung. Bei Streitfällen helfen sie durch Aufklärung technischer Sachverhalte als Grundlage für rechtliche Entscheidungen.
Ein Sachverständiger für Versicherungsschäden an Gebäuden ist eine unverzichtbare Ressource, um sicherzustellen, dass Versicherungsansprüche effizient und fair bearbeitet werden. Ihre Expertise, Objektivität und Dokumentationsfähigkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Versicherungsschäden an Gebäuden und tragen dazu bei, die finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten zu minimieren. Wir übernehmen gerne Ihren Versicherungsschaden und arbeiten zielgerichtet und effizient, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die vorsorgliche oder auch präventive Beweissicherung ist ein äußerst wichtiges Element des Risikomanagements. In vielen Fällen können später eingebrachte, unberechtigte Haftungsansprüche nur Dank der vorsorglichen Beweissicherung abgewehrt werden. Eine präventive Beweissicherung sollte bei allen Bauprojekten in Wohngebieten und innerstädtischen Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die Beweissicherung dient der Vorsorge. Soweit es angezeigt ist, hält der Bauherr auf seine Kosten den Bestand und zustand fremder Sachen (z.B. Grundstücke, Bauten, Einfriedungen, Verkehrswege, Gleise, Leitungen etc.), die im möglichen Einflussbereich der Arbeiten liegen noch vor deren Beginn fest. Solche Beweismittel dokumentieren den Ausgangszustand, da dieser bei Eintritt von Schäden meist nicht mehr rekonstruiert werden kann. Die Beweissicherung kann entweder als gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren abgewickelt werden.
Verfahren
Die präventive Beweisaufnahme vor Baubeginn ist von großer Bedeutung. Es wird empfohlen, sowohl Zwischenbegehungen nach Abrissarbeiten als auch Schlussbegehungen am Ende des Baus durchzuführen. Eine Schlussbegehung sollte in jedem Fall erfolgen, um den Zustand unmittelbar nach Bauende zu dokumentieren. Nur so können Schäden aus späteren Einflüssen von der Baumaßnahme abgegrenzt werden. Im herkömmlichen Verfahren werden nur Schäden erfasst, was später Probleme bei Schadenmeldungen verursachen kann, da oft argumentiert wird, dass "wo keine Bilder existieren, auch keine Schäden vorhanden waren". Das erweiterte Verfahren hingegen erfasst den gesamten Zustand des Gebäudes, unabhängig von vorhandenen Schäden, und dokumentiert diesen umfassend mit Bildern und Text. Zusätzlich arbeiten wir bei besonders schwer ersichtlichen Gebäuden mit Drohnenaufnahmen und bei der Beweissicherung von Straßen mit Kamerabefahrungen. Dadurch wird eine solide Grundlage geschaffen, um festzustellen, ob bereits Vorschäden vorlagen oder nicht. Dies kann bei späteren Haftungsfragen von entscheidender Bedeutung sein.
Die Bereiche der Erschütterungs-, Lärm- und geodätischen Messungen sind ausgegliedert in einer eigenen Firma: Der Quakes GmbH. Unter dem Link finden Sie zahlreiche tiefgreifendere Informationen zu diesen Themen.
Ministerialblatt für NRW 1997, Nr.73, S 1468 (19)
fordert, dass nach dem Stand der Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen. Außerdem wird verlangt.“…den Nachweis des Nichtbestehens von Gebäudeschäden“ durch präventive Beweissicherung zu dokumentieren.
DIN 4123, Teil 2, Baugrund und Gründung
empfiehlt unter der Ziffer 5.3 (1) die Beweissicherung als vorbeugende Maßnahme vor Baubeginn der Baumaßnahme durchzuführen, um den baulichen Zustand der vorhandenen Gebäude festzustellen (DIN 4170). Wörtlich heißt es unter der Ziffer 5.5 (2): „Alle Gebäude, die durch eine geplante Baumaßnahme Schaden leiden können, sind mindestens während der Baumaßnahme zu beobachten. durch Fotos kann der Zustand dieser Gebäude vor Baubeginn festgehalten werden. Sind bereits Risse vorhanden oder erscheinen während der Bauzeit, so sind rechtzeitig Möglichkeiten für die laufende Beobachtung weiterer Bewegungen (z.B. Rissmonitore) und falls zur Vermeidung größerer Schäden erforderlich- Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.“
DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3
„Einwirkungen auf Bauwerke geben Schwingungsgeschwindigkeiten in mm/s in Abhängigkeit von Frequenzebereichen an, bei deren Einhaltung nach Erfahrungen keine Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes und auch keine leichten Schäden festgestellt werden. Es sind nach diesen Erfahrungen auch keine solche zu erwarten. Voraussetzung ist hierbei aber, dass die Gebäude nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut und nach der allgemeinen Üblichkeit unterhalten sind
BGB §909, ||Vertiefung||
„Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstückes die erforderliche Stütze verliert, es sein denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.“…..“ Es wird daher empfohlen, für alle Fälle, in denen durch eine geplante Baumaßnahme Schäden zu erwarten sind, rechtzeitig vor Baubeginn der Arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, an dem evt. alle Betroffenen beteiligt sind“
Beispiele
Jeder Auftrag ist einzigartig.
Unsere
Referenzen
Wir arbeiten für Unternehmen, Versicherungen, Investoren und die öffentliche Hand in unterschiedlichen Volumen, Aufgabenstellungen und Ausrichtung und verstehen uns als Einheit mit unseren Auftraggebern.
- Bicon Generalplanung GmbH
- Bonava Deutschland GmbH
- EBG Endler Bauunternehmung GmbH
- Flink Bauunternehmung GmbH & Co. KG
- Florack Bauunternehmung GmbH
- Gewoge AG
- Goldbeck West GmbH
- Landesbetrieb Straßenbau NRW
- Martin Wurzel Baugesellschaft mbH
- A. Frauenrath Landschaftsbau GmbH & Co. KG
- A. Frauenrath Bauunternehmung GmbH
- Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef
- Abwasserbetrieb Troisdorf
- Bauunternehmung Tholen
- BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Cadolto Modulbau GmbH
- CQ-Haus II GmbH
- Deutsche Annington Beteiligungserwaltungs GmbH
- Deutsche Reihenhaus AG
- Ed. Züblin AG
- Gebr. Kutsch GmbH & Co. KG
- Gebr. Reuber GmbH & Co. KG
- Gewoge AG
- Goldbeck West GmbH
- Heitkamp IB GmbH
- Hugo Monheimius Straßen- und Tiefbau
- InfraStruktur Neuss AöR
- KAF Falkenhahn Bau AG
- Lambert SCHLUN GmbH & Co. KG
- Landgericht Köln
- Landmarken AG
- Martin Wurzel Baugesellschaft mbH
- Massenberg GmbH
- Menge Bau GmbH
- MN Wohnbau GmbH
- MOMENI Unter Sachsenhausen GmbH & Co. KG
- NRW Developpement SA
- P. Dreuw Bauunternehmung GmbH
- Pyls Straßenbau GmbH
- NRW Developpement SA
- Oevermann Verkehrswegebau GmbH
- Ramackers Tief- & Straßenbau GmbH
- Regionetz GmbH
- Stadt Baesweiler
- Stadt Herten
- Stadt Monschau
- Stadt Sankt Augustin
- Universitätsstadt Siegen
- Regionetz GmbH
- Schroeders Bauunternehmung
- Seidler Tiefbau
- Senatsverwaltung
- Stadt Alsdorf
- Stadt Bad Honnef
- Stadt Bedburg
- Stadt Bergisch Gladbach
- Stadt Düren
- Stadt Erkelenz
- Stadt Eschweiler
- Stadt Geilenkirchen
- Stadt Herten
- Stadt Herzogenrath
- Stadt Kempen
- Stadt Korschenbroich
- Stadt Lünen
- Stadt Monschau
- Stadt Rheine
- Stadt Sankt Augustin
- Stadt Stolberg
- Stadtverwaltung Lübbecke
- STRABAG AG
- Straßen.NRW
- Universitätsstadt Siegen
- Valres Industriebau GmbH
- Verwaltungsgericht Aachen
- Wasserverband Eifel-Rur
- Westnetz GmbH
- Willy Dohmen GmbH & Co. KG
Das Team
vom Sachverständigenbüro Flaitz
Eine vertrauensvolle Kommunikation bildet die Grundlage eines jeden Gespräches. Wir begleiten Sie sicher bei jedem Schritt und jeder Fragestellung.
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