
Ausuferung oberirdischer Gewässer
Eine Ausuferung oberirdischer Gewässer setzt voraus, dass Gelände überflutet wird durch das Austreten von Wasser aus einem stehenden oder fließenden Gewässer. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein natürliches oder künstliches Gewässer (z. B. Baggersee) handelt. Kein Gewässer ist eine an sich trockene Vertiefung, die infolge von Regenfällen vorübergehend Wasser führt.
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Arndtstraße 35
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