Was ist Leitungswasser?
Leitungswasser ist „H2O in flüssigem Aggregatzustand“ – sauber oder auch schmutziges Wasser. Die versicherungstechnische Definition finden Sie im weiteren Verlauf dieser Betrachtung (§ 6 VGB 88).
Zweiteilung der Leitungswasserversicherung
  • Bestimmungswidriger Austritt
  • Rohrbruch; Frost

Gemäß der Systematik sind die Folgen eines bestimmungswidrigen Austritts auch dann versichert, wenn die Ursache nicht unter dem Versicherungsschutz fällt.

Die Zweiteilung (z.B. VGB 88)
Bestimmungswidriger Austritt nach § 6 der VGB 88:

§ 6 Leitungswasser

1.     Leitungswasser ist Wasser, das aus
a)     Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b)     mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
c)     Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d)     Sprinkler- oder Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.

2.     Wasserdampf steht Wasser gleich.

Schäden durch Austritt von anderen wärmetragenden Flüssigkeiten, wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dgl. sind entweder durch Klausel einzuschließen oder in neueren Bedingungswerken schon enthalten.

Was sind „sonstige Einrichtungen“?
Mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen sind nach den VGB 88 alle Anlagen, in denen Wasser fließt, ge- oder verbraucht oder zu sonstige Zwecken aufgenommen wird.
z. B.

  • Badewannen, Duschen, Waschbecken, Spültische
  • Schwimmbecken
  • Wasch- und Geschirrspülmaschinen
  • Boiler, Durchlauferhitzer

 

Welcher Wasseraustritt ist „bestimmungswidrig“?
Bestimmungswidrig tritt Wasser aus, wenn es entgegen dem Willen und den Planungen einer berechtigten Person aus den dafür ursprünglich vorgesehenen Leitungen oder Einrichtungen läuft.

Zur Erläuterung:
Technischer Defekt – Rohrbruch, Undichtigkeit von Rohrverbindungen, Badewannen, das Platzen oder Abspringen von Verbindungsschläuchen, Verstopfungen von Ableitungsrohren, Wasseraustritt aus Waschmaschinen, egal wem sie gehören. Versichert sind hier die Folgeschäden des Wasseraustritts, nicht jedoch die Ursache selber.

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