Gliederung der Beweissicherung


Die präventive Beweisaufnahme vor Baubeginn stellt das wichtigste Instrument der Absicherung dar.

Eine Zwischenbegehung mit Abgleich der präventiven Aufnahme empfiehlt sich nach Abrissarbeiten, letztlich auch zur Zuordnung möglicher Schäden zu den auslösenden Elementen.

Eine Schlussbegehung sollte in jedem Fall erfolgen, um den Zustand unmittelbar nach Bauende zu dokumentieren. Nur so können Schäden aus späteren Einflüssen von der Baumaßnahme abgegrenzt werden.

 

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