Gerichtliche Beweissicherung


Bei der gerichtlich angeordneten Beweissicherung muss die Bauherrenschaft als beweispflichtige Partei einen Antrag auf Anordnung einer Beweisaufnahme an das zuständige Gericht stellen. Dieses ordnet die Beweisaufnahme an, bestimmt einen Sachverständigen und eröffnet den Entscheid den Parteien.

Der Experte muss die erforderlichen Schritte zur Erfüllung seines Auftrages einleiten. Die Protokolle seiner Tätigkeit reicht er dem Gericht ein, das diese den Parteien zustellt.

Nach ungenutzter Einspruchsfrist erlangen die Beweismittel rechtliche Gültigkeit. Der Vorteil des gerichtlichen Verfahrens liegt in der Bindung beider Parteien an das Ergebnis – nach Ablauf der Einspruchsfrist.

Der Nachteil des gerichtlichen Verfahrens liegen in der Regel in der nicht unerheblichen zeitliche Verzögerung für die Antragsstellung und die gerichtliche Anweisung (nicht selten 3-5 Wochen).

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