A) Einwirkungen auf Menschen

Es wird an der Stelle der stärksten Erschütterung im zu untersuchenden Raum gemessen. Dies ist für die vertikale Komponente in der Regel der Fußboden in Deckenmitte. Die Meßzeit richtet sich nach dem Auftreten (Uhrzeit, Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit) der Erschütterung. Gegebenenfalls muß eine Dauermeßstelle eingerichtet werden (siehe Abb. 2).

B) Einwirkungen auf bauliche Anlagen

Gemäß DIN 4150-3 wird zwischen kurzzeitigen Erschütterungen, z.B. verursacht durch einen Betonbrecher und Dauererschütterungen, z.B. angeregt durch eine Vibrationsramme, unterschieden. Bei Dauererschütterungen können Resonanzschwingungen am Bauwerk oder Bauteil auftreten und damit Materialermüdungen bewirken.

Für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen auf bauliche Anlagen sind Messungen an verschiedenen Positionen des Bauwerks (i.d.R. Fundament, Außenwand oberste Deckenebene und Deckenmitte) solange notwendig, bis repräsentative Schwingsignale beobachtet werden können. Zur Beurteilung gemäß den DIN-Anhaltswerten werden die Maximalwerte herangezogen.

 

 

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