Die Beweismittel


Die Frage welche Beweismittel durch einen Sachverständigen vorsorglich erhoben werden sollen, muss im Einzelfall mit den Beteiligten festgelegt werden. Da vor Baubeginn nur selten alle Details bekann sind, empfiehlt es sich, den Umfang großzügig festzulegen. Der Umfang der Aufnahme ist von der Art des Bauvorhabens (z.B. umfangreiche Abrissarbeiten), den lokalen Verhältnissen (z.B. schwieriger Baugrund) und dem vorhandenen Schadenpotential (z.B. Altbausubstanz) abhängig.

In der Regel besteht das Protokoll aus ausreichend vielen digitalen Bildern in sehr guter Auflösung und einem schriftlichen Teil, in dem auf besondere Feststellungen hingewiesen wird. Das Bildmaterial ist hier von besonderer Bedeutung.

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Sachverständigenbüro Flaitz
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