Außergerichtliche Beweissicherung


Bei der außergerichtlichen Beweissicherung werden die erforderlichen Beweismittel ohne Einbeziehung einer gerichtlichen Instanz erhoben. Meist bestimmt die Bauherrenschaft bzw. deren Vertreterin die mit der Beweisaufnahme betrauten Personen, in der Regel Sachverständige für das Bauwesen.

Für die außergerichtliche Beweissicherung gibt es kein festgelegtes Verfahren.

Der Vorteil der außergerichtlichen Beweissicherung liegt in der kurzfristigen Handlungsfähigkeit nach Auftragserteilung bzw. Vorlage der Baugenehmigung.

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