Regelwerke

Ministerialblatt für NRW 1997, Nr.73, S 1468 (19)

fordert, dass nach dem Stand der Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen. Außerdem wird verlangt.“…den Nachweis des Nichtbestehens von Gebäudeschäden“ durch präventive Beweissicherung zu dokumentieren.

DIN 4123, Teil 2, Baugrund und Gründung

empfiehlt unter der Ziffer 5.3 (1) die Beweissicherung als vorbeugende Maßnahme vor Baubeginn der Baumaßnahme durchzuführen, um den baulichen Zustand der vorhandenen Gebäude festzustellen (DIN 4170). Wörtlich heißt es unter der Ziffer 5.5 (2): „Alle Gebäude, die durch eine geplante Baumaßnahme Schaden leiden können, sind mindestens während der Baumaßnahme zu beobachten. durch Fotos kann der Zustand dieser Gebäude vor Baubeginn festgehalten werden. Sind bereits Risse vorhanden oder erscheinen während der Bauzeit, so sind rechtzeitig Möglichkeiten für die laufende Beobachtung weiterer Bewegungen (z.B. Rissmonitore) und falls zur Vermeidung größerer Schäden erforderlich- Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.“

DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3

„Einwirkungen auf Bauwerke geben Schwingungsgeschwindigkeiten in mm/s in Abhängigkeit von Frequenzebereichen an, bei deren Einhaltung nach Erfahrungen keine Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes und auch keine leichten Schäden festgestellt werden. Es sind nach diesen Erfahrungen auch keine solche zu erwarten. Voraussetzung ist hierbei aber, dass die Gebäude nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut und nach der allgemeinen Üblichkeit unterhalten sind.

BGB §909, ||Vertiefung||

„Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstückes die erforderliche Stütze verliert, es sein denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.“…..“ Es wird daher empfohlen, für alle Fälle, in denen durch eine geplante Baumaßnahme Schäden zu erwarten sind, rechtzeitig vor Baubeginn der Arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, an dem evt. alle Betroffenen beteiligt sind“

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